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Spenden über Geld·auflagen

Was ist eine Geld·auflage?

Eine Geld·auflage ist eine Strafe.

Eine Person muss dann Geld bezahlen.

Es gibt Geld·auflagen für Ordnungs·widrigkeiten:

Eine Ordnungs·widrigkeit ist das:

Ein Mensch hält öffentliche Regeln nicht ein.

Zum Beispiel: Dieser Mensch fährt zu schnell mit dem Auto.

Es gibt auch Geld·auflagen für Straf·taten.

Eine Straf·tat ist das:

Eine Person schadet jemandem .

Zum Beispiel:
Diese Person bestiehlt jemanden.

Oder:
Diese Person verletzt jemanden mit Absicht .


Ein Gericht urteilt dann eine Strafe.

Das ist manchmal eine Geld·auflage.


Wer bekommt die Geld·auflage?

Die Geld·auflage geht an eine gemein·nützige Einrichtung.

Gemein·nützig heisst:

Diese Einrichtung hilft vielen Menschen.


Die Einrichtung steht auf einer Liste.

Die Liste ist bei den Ober·landes·gerichten.

Nur die Einrichtungen auf der Liste bekommen Geld:

Die Geld·auflage.


Die Lebens·hilfe Saar·brücken steht auf der Liste.

Die Lebens·hilfe Saar·brücken ist gemein·nützig.

Ein Richter kann bestimmen:

Die Geld·auflage be·kommt die Lebens·hilfe.

Ein Staats·anwalt kann auch bestimmen:

Die Geld·auflage bekommt die Lebens·hilfe.


Die Lebens·hilfe Saarbrücken hat ein extra Konto.

Die Geld·auflage kommt dann auf dieses Konto.

Die Lebens·hilfe prüft das Konto.

Jemand hat Geld eingezahlt.

Das meldet die Lebens·hilfe dem Gericht.

Das Konto ist nur für die Geld·auflagen:

Lebens·hilfe Saarbrücken
Bank:
IBAN:
SWIFT-BIC:


Achtung: Das ist kein Spenden·konto!

Eine Geld·auflage ist keine Spende.

Eine Geld·auflage ist eine Strafe.

Deshalb gibt es keine Spenden·bescheinigung


Sie müssen eine Geld·auflage bezahlen?

Sie bezahlen eine Geld·auflage.

Die Geld·auflage ist für die Lebens·hilfe Saar·brücken.

Sie schreiben das auf die Über·weisung:

  • Das Kenn·wort: Geld·auflage
  • Ihren Vor·namen und Nach·namen
  • Das Akten·zeichen vom Gericht.

Diese Informationen brauchen wir.

Wir melden dem Gericht:
Die Geld·auflage ist an·gekommen.


Hilfe in Leichter Sprache:

Ein Akten·zeichen ist eine Nummer.

Jede Verhandlung vor Gericht hat so eine Nummer.

Jede Nummer gibt es nur einmal.

Sie zahlen das Bußgeld in Raten?

Dann können Sie einen Dauer·auftrag machen.

Dann gibt es ein Datum für die letzte Zahlung.
Bitte sagen Sie Ihrer Bank:
An diesem Datum hört der Dauer·auftrag auf.


Sie haben Fragen.

Zum Beispiel:

  • Wann muss ich die Geld·auflage bezahlen?
  • Kann ich die Geld·auflage in Raten zahlen?
  • Kann ich bei den Raten eine Pause machen?


Dann gehen Sie zu Ihrer Ansprech·person.

Diese Person ist bei dem Gericht.

Weitere Informationen geben Ihnen...

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Ralf Latz
Geschäftsführung
Hochstraße 57
66115 Saarbrücken

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