Sie suchen Arbeit?
Die Lebens·hilfe hat Arbeit.
Die Arbeit ist in ver·schiedenen Bereichen.
Zum Beispiel als Erzieher in der Kinder·tages·stätte.
Die Lebens·hilfe Saar·brücken denkt:
Das Leit·bild ist ein Text.
In dem Text steht:
Jeder Mit·arbeiter muss sich an das Leit·bild halten.
Die Lebens·hilfe bezahlt die Mit·arbeiter.
Manche Mit·arbeiter verdienen mehr.
Manche verdienen weniger.
Der Grund ist die Ausbildung von den Mit·arbeitern.
Oder der Arbeits-Bereich .
Für die Bezahlung gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in Verträgen.
Diese Verträge heissen Tarif·verträge.
Die Gewerk·schaft und die Arbeit·geber machen einen Tarif·vertrag.
Sie schreiben in den Tarif·vertrag hinein:
So viel Lohn bekommen die Mit·arbeiter.
Da gibt es Unterschiede:
Der Mit·arbeiter kann viel.
Und hat viel gelernt.
Dann bekommt der Mit·arbeiter mehr Lohn.
Ein Vertrag heißt: TVL allgemein.
Das ist eine Abkürzung.
Das heisst:
Tarif·vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.
Die Lebens·hilfe hält sich an diesen Tarif·vertrag.
Der andere Vertrag heißt TVL SuE.
Das ist eine Abkürzung.
Das heisst:
Tarif·vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Bereich des Sozial- und Erziehungs·dienstes.
Die Lebens·hilfe hält sich auch an diesen Tarif·vertrag.
Die Lebens·hilfe zahlt den Mit·arbeitern jedes Jahr extra Geld.
Das heisst Jahres·sonder·zahlung.
Dann bekommt der Mit·arbeiter Geld zu Weihnachten.
Ein Wort dafür ist: Weihnachts·geld.
Oder wenn er Urlaub hat.
Ein Wort dafür ist: Urlaubs·geld.
Die Lebens·hilfe macht für die Mit·arbeiter betriebliche Vor·sorge.
Das heisst:
Der Mit·arbeiter arbeitet für die Lebens·hilfe.
Dann wird der Mit·arbeiter alt.
Und arbeitet nicht mehr.
Aber:
Die Lebens·hilfe zahlt weiter jeden Monat Geld.
Das Geld ist eine extra Rente.
Die Lebens·hilfe bietet Weiter·bildung an.
Weiter·bildung bedeutet:
Der Mit·arbeiter lernt etwas Neues.
Dann kann er seine Arbeit besser machen.
Oder er kann eine neue Arbeit machen.
Wenn es mal Streit gibt bei der Arbeit:
Ein Berater hilft.
Die Lebens·hilfe kennt einen Berater.
Der Berater kann den Streit schlichten.
Die Mit·arbeiter bekommen einen festen Arbeits·vertrag.
Sie sollen lange bei der Lebens·hilfe bleiben.
Manchmal sind Arbeits·verträge befristet.
Das bedeutet:
Diese Arbeits·verträge gelten nur für eine bestimmte Zeit.
Zum Beispiel bei Projekten.
Sie haben eine Berufs·ausbildung?
Sie suchen Arbeit?
Die Lebens·hilfe hat freie Arbeits·stellen.
Eine Ausbildung machen bedeutet:
Sie lernen einen Beruf.
Dafür hat die Lebens·hilfe auch Angebote.
Die Lebens·hilfe Saar·brücken freut sich auf Ihre Bewerbung.
Schicken Sie Ihre Bewerbung am liebsten per E-Mail.
Die Adresse ist:
bwrbnglbnshlf-sbd
Die Stellen·angebote sind nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Sie interessieren sich für eine Stelle?
Dann holen Sie sich Hilfe.
Zum Beispiel von:
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Wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.
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