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Sie wollen Mitglied werden bei der Lebens·hilfe Saar·brücken?


Die Lebens·hilfe Saar·brücken ist ein Verein.

Den Verein gibt es seit dem Jahr 1965.

Der ganze Name von dem Verein ist:

Lebens·hilfe Saar·brücken e.V.

e.V. ist eine Abkürzung.

Sie bedeutet: eingetragener Verein.

Eingetragen bedeutet:

Es gibt eine Liste mit Vereinen.

Die Lebens·hilfe Saar·brücken steht auf dieser Liste.

Die Liste ist beim Amts·gericht.

Jeder Verein auf der Liste ist gemein·nützig.

Gemein·nützig heisst:

Der Verein hilft vielen Leuten.


Die Lebens·hilfe hat eine Satzung.

Eine Satzung ist ein Text.

In dem Text steht:

  • Das macht die Lebens·hilfe.
  • Warum macht die Lebens·hilfe das.
  • So macht die Lebens·hilfe das.
Diese Informationen sind wichtig.

Zum Beispiel zum Mit·machen.

Viele Menschen machen mit bei der Lebens·hilfe.

Diese Menschen nennt man dann Mit·glieder.

Die Mit·glieder von der Lebens·hilfe versammeln sich einmal im Jahr.

Das heisst dann: Mit·glieder·versammlung.

Die Mit·glieder·versammlung wählt den Vorstand von der Lebens·hilfe.

Der Vorstand macht besondere Aufgaben in der Lebens·hilfe.

Sie möchten Mit·glied werden bei der Lebens·hilfe Saar·brücken?

Auf dieser Seite gibt es ein Formular.

Mit diesem Formular können Sie Mit·glied werden.

Das Formular heisst so: Beitritts·erklärung.

Aber: Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.


Zu dem Formular gibt es hier Hilfe in Leichter Sprache:


Ich erkläre meinen Beitritt.

Ich bin dann Mitglied im Verein.

Der Verein ist die Lebens·hilfe Saar·brücken.

Dafür bezahle ich einen Mitglieds·beitrag.

Den Mitglieds·beitrag bezahle ich jedes Jahr.

Der Mitglieds·beitrag unterstützt eine gute Sache.

Ich brauche dann weniger Steuern zu bezahlen.

Hier helfen Fach·leute.

Diese Fach·leute heißen: Steuer·berater.

Die Steuer·berater erklären es genau


SEPA-Lastschrift·mandat

Das SEPA-Lastschrift·mandat ist für die Bank.

Es ist ein Auszahlungs·auftrag.

Das Lastschrift·mandat sagt:

Die Bank darf Geld abbuchen.

Das Geld ist von meinem Konto.

Das Geld ist der Mitglieds·beitrag.

Das Geld geht auf das Konto der Lebens·hilfe.


Zahlungs·empfänger (Gläubiger)

Der Zahlungs·empfänger heißt auch: Gläubiger.

Der Gläubiger ist die Lebens·hilfe Saar·brücken e.V.



Gläubiger-Identifikations·nummer

Gläubiger-Identifikations·nummer ist ein langes Wort.

Die Abkürzung lautet: Gläubiger-ID.

Die Gläubiger-ID ist eine Nummer.

Jeder Gläubiger hat eine eigene Nummer.

Die Lebenshilfe hat diese Nummer:

DE93 ZZZ 0000 0638 107

Mandats·referenz·nummer

Das bedeutet: Auftrags·nummer.

Diese Nummer gibt es nur einmal.

Diese Nummer steht für:

Das Lastschrift·mandat.

Die Nummer bekommt das Mitglied.

Die Bank schreibt die Nummer auf den Konto·auszug.

Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache:

Ich ermächtige die Lebenshilfe Saarbrücken e.V., widerruflich, die von mir zu entrichtende Zahlung wegen Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Lebenshilfe Saarbrücken e.V. auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen.


Hilfe in Leichter Sprache:

Die Lebenshilfe Saarbrücken e. V. zieht Geld ein.

Das Geld ist der Mitglieds·beitrag.

Das Geld ist von Ihrem Konto.

Das Geld kommt auf ein Konto.

Dieses Konto gehört der Lebens·hilfe Saarbrücken.

Die Ab·buchung vom Geld ist jedes Jahr.

Das Be·enden geht immer.

Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache:
HINWEIS: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Hilfe in Leichter Sprache:

Sie haben ein Lastschrift·mandat.

Und: Es ist Geld abgebucht.

Aber:

Sie möchten die Ab·buchung nicht.

Das Geld können Sie zurück·buchen.

Sprechen Sie mit Ihrer Bank.

Sie haben 8 Wochen Zeit.

IBAN*BIC*
Diese Nummern stehen auf der Bankkarte.



Ich habe die Datenschutz·erklärung gelesen
Ich bin einverstanden mit der Datenschutz·erklärung.

Hier geht es zur Datenschutz·erklärung:



Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache:
Die Satzung der Lebenshilfe Saarbrücken e. V. ist mir bekannt und ich erkenne diese an. Ich bin mir bewusst und damit einverstanden, dass dieser Mitgliedsantrag ohne Unterschrift gültig ist und aus der Mitgliedschaft die Pflicht zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erwächst. Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Antrages durch den Vorstand. Es besteht kein Recht auf eine Aufnahme.

Hilfe in Leichter Sprache:
Ich kenne die Satzung.
Ich bin mit der Satzung ein·verstanden.
Ich brauche keine Unterschrift für den Mitglieds·antrag.
Mitglied sein heißt:
Ich bezahle meinen Mitglieds·beitrag.
Der Vorstand nimmt meinen Antrag an.
Dann bin ich Mitglied.
Der Vorstand kann meinen Antrag ab·lehnen.
Dann bin ich kein Mitglied.


Beitrittserklärung

(Mindestbeitrag 30 € pro Kalenderjahr)

SEPA-Lastschriftmandat

Zahlungsempfänger (Gläubiger):
Lebenshilfe Saarbrücken e.V., Hochstraße 57, 66115 Saarbrücken

Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE93ZZZ00000638107

Mandatsreferenznummer:
Wird beim ersten Einzug des Mitgliedsbeitrages auf dem Kontoauszug mitgeteilt.

Ich ermächtige die Lebenshilfe Saarbrücken e.V., widerruflich, die von mir zu entrichtende Zahlung wegen Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Lebenshilfe Saarbrücken e.V. auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen.

HINWEIS: ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen:

Datenschutzhinweis

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