Die Lebenshilfe Saarbrücken ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1965 im Einzugsgebiet des Regionalverbandes Saarbrücken für Menschen mit geistiger Behinderung, ihren Familien und Angehörigen einsetzt. Da unsere Arbeit auch zu einem Teil aus Spenden finanziert wird, sind wir für die Realisierung unserer Projekte auf finanzielle Zuwendungen angewiesen, die wir gewissenhaft und verantwortungsvoll einsetzen.
Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:
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Lebenshilfe Saarbrücken
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Informationen für Zahlungspflichtige
Sie sollent als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft einen Geldbetrag an die Lebenshilfe Saarbrücken zahlen? Dann möchten wir Sie bitten, immer das Kennwort Geldauflage und Ihren vollständigen Namen zu verwenden.
Achtung: Dies ist kein Spendenkonto!
Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und die zuständige Behörde entsprechend zu informieren. Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen leider nicht ausstellen, denn Bußgelder und Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetzt nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zu einer eventuellen Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. Wir sind nicht berechtigt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen. Falls Sie Ratenzahlung vereinbart und dafür einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, rechtzeitig zu kündigen.
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