Der 1965 gegründete Verein „Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Ortsvereinigung Saarbrücken e.V.“ ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Saarbrücken eingetragen. Aufgaben, Struktur und Ziele des Vereins sind in der Satzung geregelt. Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt. Seit 2016 nennt sich der Verein verkürzt "Lebenshilfe Saarbrücken e.V."
Mindestens einmal im Jahr tagt die Mitgliederversammlung. Sie wählt aus ihrem Kreis einen ehrenamtlichen Vorstand.